Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für einen Event der Schienenvelo.ch GmbH (Anbieter) interessieren. Mit dem gegenseitigen Einverständnis entsteht zwischen Ihnen als Besteller und der Schienenvelo.ch GmbH als Anbieter, ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen. Danke.

1.  Vertrag

Verträge kommen zwischen Ihnen (Besteller) und dem Anbieter mündlich, schriftlich, telefonisch oder elektronisch zustande. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Anbieter. Der Anbieter darf für die Durchführung des Events Verträge mit Partnern und Drittanbietern abschliessen.

2.  Angebot / Preise

Unsere Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Publikation geltenden Einkaufspreise und werden unter www.schienenvelo.ch publiziert. Die Preise gelten für das entsprechende Kalenderjahr und verstehen sich immer inkl. dem gültigen MWST-Satz.

Unterjährige Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Gültigkeit unseres Angebotes kann durch limitierte Kontingente unserer Partner eingeschränkt werden.

3.  Preisänderungen

Die Schienenvelo.ch GmbH behält sich das Recht vor, die publizierten Preise anzupassen, wenn sich die Einkaufpreise und/oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern.

Bestehende Verträge werden nur korrigiert, wenn die Abweichung mehr als 5% ist. Die Vertragspartner werden vor dem Anlass schriftlich kontaktiert.

4.  Reservation

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Anlass frühzeitig zu reservieren. Als Voraussetzung für eine professionelle Organisation beanspruchen wir eine Frist von 5 Werktagen.

Unsere Agenten dürfen Sonderwünsche entgegennehmen. Diese werden erst verbindlich, wenn sie von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt werden.

5.  Vertragsabschluss

Mit Ihrer Bestellung über das Internet kommt zwischen Ihnen als Besteller und der Schienenvelo.ch GmbH als Leistungserbringer ein Vertrag zustande.

Sie haben auch die Möglichkeit, telefonisch bei uns zu buchen. In diesem Falle kommt der Vertrag erst zustande, wenn Sie die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Schienenvelo.ch GmbH erhalten.

Die vorliegenden "Allgemeine Geschäftsbedingungen" bilden einen integrierten Bestandteil dieses Vertrages.

Die verbindlichen Daten und Zeiten bestätigen wir Ihnen schriftlich. Wir bitten Sie, unsere Bestätigung nach Erhalt sorgfältig zu prüfen und uns eventuelle Unstimmigkeiten innert 5 Werktagen schriftlich zu melden.

Vermittelt Ihnen die Schienenvelo.ch GmbH Leistungen (Miete von Lokalitäten, Transporte) anderer Dienstleistungsunternehmen, übernehmen Sie die Vertragsbedingungen des Drittanbieters.

6. Zahlung

Als Besteller verpflichten Sie sich, die Rechnungen fristgerecht (10 Tage NETTO) zu begleichen.

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in der Höhe von ca. 50% zu leisten. Nach dem Anlass erfolgt die Schlussrechnung, inkl. Getränke und Zusatzleistungen.

Bei Nichteinhalten der Frist für die Akontoleistung (mehr als 30 Tage ab Rechnungsdatum) steht der Schienenvelo.ch GmbH das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. Annullations- und Bearbeitungskosten werden fakturiert.

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen verrechnet die Schienenvelo.ch GmbH einen Verzugszins in der Höhe von 5% ab Durchführungsdatum.

7.  Teilnehmerzahl / Beanstandungen

Die Schienenvelo.ch GmbH kann eine Mindestteilnehmerzahl vorschreiben, resp. die Kosten für die Mindestteilnehmerzahl in Rechnung stellen.

Bitte teilen Sie uns Änderungen der Teilnehmerzahl Ihrer Gruppe umgehend mit, damit z.B. Schienenvelos freigegeben werden können. Die Anzahl Teilnehmende die uns gemäss der untenstehenden Tabelle bekannt ist, dient als Verrechnungsbasis. Samstag & Sonntag gelten für die Zulieferer NICHT als Arbeitstage.



Durchführungs- & Mengenkorrektur-Termine:

Montag:          Mittwoch vorher 17h;

Dienstag:        Donnerstag vorher 17h;

Mittwoch:        Freitag vorher 17h;

Donnerstag:   Sonntag vorher 17h;

Freitag:           Montag vorher 17h;

Samstag:        Dienstag vorher 17h;

Sonntag:         Dienstag vorher 17h.

Entsprechen unsere Leistungen nicht den mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, melden Sie sich bitte unverzüglich bei uns, damit wir u.U. noch Abhilfe schaffen können. Ihre unverzügliche Meldung ist die unabdingbare Voraussetzung für die spätere Geltendmachung allfälliger Ansprüche gegenüber der Schienenvelo.ch GmbH. Diese sind innert 10 Tagen schriftlich bei uns einzureichen.

8.  Änderungen / Annullationen

Werden definitiv bestellte Leistungen, deren Buchung wir Ihnen bestätigt haben, durch Sie um mehr als 10% reduziert, betrachten wir dies als Teilannullation.

Annullationen und Teilannullation werden wie folgt verrechnet: · bis 10 Tage vor dem Anlass: Fr 150.00. Zwischen 10 Tagen und 72 Stunden vor dem Anlass: 50% des Gesamtpreises, mind. 200.00. Unter 72 Stunden vor dem Anlass: 100% des Gesamtpreises.

Forderungen von Drittanbietern bleiben vorbehalten.

9.  Teilnahmebedingungen

Wir setzen bei allen Teilnehmenden eine gute Gesundheit voraus. Die Teilnehmenden verpflichten sich, uns über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen, die die anderen Teilnehmenden gefährden könnten. Der Genuss von Drogen-, Alkohol und die Einnahme von Psychopharmaka geschieht auf eigenes Risiko. Es ist die Pflicht der Teilnehmenden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Anbieters und der Guides strikte zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behält sich der Anbieter vor, ihn vom Anlass auszuschliessen. Bei Ausschluss gelten die Annullationsbestimmungen. Durch die Teilnahme an einer Veranstaltung erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass Fotos vom Anbieter der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und zu Marketingzwecken verwendet, jedoch nicht verkauft werden dürfen.

10.  Versicherung

Die Teilnehmenden sind durch den Anbieter nicht versichert. Die Teilnehmenden müssen selber eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abschliessen. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Anbieter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

11.  Haftung

Die Schienenvelo.ch GmbH verpflichte sich, Ihren Anlass professionell zu organisieren und abzuwickeln.

Die Schienenvelo.ch GmbH haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung des Events, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann die Schienenvelo.ch GmbH innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen.

Der Besteller hat Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens der Schienenvelo.ch GmbH oder seiner Guides vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. Der Anbieter haftet in jedem Fall nur bis zur Höhe des bezahlten Preises und nur für den unmittelbaren Schaden. Bei Pauschalreisen ist die Haftung des Anbieters für Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden.

Der Anbieter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Anbieters oder der Guides zurückzuführen sind. Für Handlungen der Guides haftet der Anbieter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt. Der Anbieter übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Veranstalter.

Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen oder Versäumnisse Ihrerseits vor oder während des Ausflugs. Überträgt der Anbieter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Anbieter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen.

Werden die Weisungen des Anbieters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Anbieters. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich wegbedungen.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden durch die Schienenvelo.ch GmbH ausschliesslich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes übrer den Dagtenschutz erhoben, verarbeitet und gespeichert. Weitere Informatiuonen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (Impressum).

13.  Anwendbares Recht / Gerichtsort

Alle Rechtsbeziehungen des Bestellers mit der Schienenvelo.ch GmbH unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen oder Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung. Es gilt immer die neuste Version der AGB.

Ausschliesslicher Gerichtsort ist am Sitz der Gesellschaft in Murten.

Murten, 20.08.2023